Trust (Treuhänderschaft)
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Hinweis

Datenschutz
Der liechtensteinische Trust ist dem Trust nach englischem Recht nachgebildet.

Trusts werden in ähnlicher Weise wie Stiftungen verwendet.
Der Trust qualifiziert sich jedoch nicht als juristische Person, sondern begründet lediglich ein besonderes Vertragsverhältnis.

Der Treugeber überträgt bewegliches oder unbewegliches Vermögen und Rechte auf den Treuhänder mit der Verpflichtung, das Treugut mit Wirkung gegenüber Dritten im eigenen Namen als selbständiger Rechtsträger zugunsten eines oder mehrerer Begünstigter zu halten und zu verwenden.
Der Trust wird durch schriftliche Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder (Treuhandurkunde) oder durch einseitige Treuhanderklärung und deren Annahme begründet.
Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treugut von seinem eigenen Vermögen separiert zu halten.
Um die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Treuhandurkunde zu garantieren, kann eine Revisionsstelle, ein Protektor, ein Kurator oder ein Kollator bestellt werden. Die Erstellung einer Jahresrechnung ist nicht verpflichtend.
Auch Treuhänderschaften nach ausländischem Recht können in Liechtenstein errichtet werden.

Das Vermögen, welches vom Trust gehalten wird, unterliegt bei Privatvermögensstrukturen lediglich einer Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.

Die Ausschüttungen an die Begünstigten ebenso wie die erzielten Gewinne unterliegen keine weiteren Besteuerung.