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Die Aktiengesellschaft zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich. |
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Die Couponsteuer von 4% auf ausgeschüttete Dividenden wird für nach dem 1. Januar 2011 lukriertes Vermögen nicht mehr erhoben. |
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Die erzielten Gewinne unterliegen keiner weiteren Besteuerung.
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Es kann zwischen Inhaber- und Namenaktien gewählt werden. Der Minimalbetrag des Nennwertes ist nicht gesetzlich geregelt. Die Ausgabe von Stimmrechtsaktien ist zulässig. |
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Die Generalversammlung der Aktionäre bildet das oberste Organ. |
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Der Verwaltungsrat leitet und führt die Geschäfte der Gesellschaft. |
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Der Revisionsstelle obliegt die Überprüfung der Jahresrechnung sowie die Berichterstattung an die Generalversammlung. |
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Die von der Generalversammlung beschlossene Jahresrechnung ist bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung einzureichen.
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Das Mindestkapital für die Errichtung einer Aktiengesellschaft beträgt CHF 50'000. |