|  | Die Aktiengesellschaft zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich. | 
									
										|  | Die Couponsteuer von 4% auf ausgeschüttete Dividenden wird für nach dem 1. Januar 2011 lukriertes Vermögen nicht mehr erhoben. | 
									
										|  | Die erzielten Gewinne unterliegen keiner weiteren Besteuerung. 
 
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										|  | Es kann zwischen Inhaber- und Namenaktien gewählt werden. Der Minimalbetrag des Nennwertes ist nicht gesetzlich geregelt. Die Ausgabe von Stimmrechtsaktien ist zulässig. | 
									
										|  | Die Generalversammlung der Aktionäre bildet das oberste Organ. | 
									
										|  | Der Verwaltungsrat leitet und führt die Geschäfte der Gesellschaft. | 
									
										|  | Der Revisionsstelle obliegt die Überprüfung der Jahresrechnung sowie die Berichterstattung an die Generalversammlung. | 
									
										|  | Die von der Generalversammlung beschlossene Jahresrechnung ist bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung einzureichen. 
 
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										|  | Das Mindestkapital für die Errichtung einer Aktiengesellschaft beträgt CHF 50'000. |