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Das Treuunternehmen reg. kann als Instrument zur Verfolgung kommerzieller Zwecke oder für die Vermögenshaltung entweder ähnlich einer Aktiengesellschaft oder im Anklang an eine Stiftung strukturiert werden.
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Das Treuunternehmen reg. zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.
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Die Ausschüttungen an die Begünstigten ebenso wie die erzielten Gewinne unterliegen keiner weiteren Steuer.
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Das oberste Organ ist der Treugeber. Die Treugeberrechte können übertragen werden. |
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Die Begünstigtenrechte können anderen Personen als dem Treugeber zugeordnet werden. |
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Die Geschäftsführung wird von den Mitgliedern des Treuhänderrates wahrgenommen. |
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Sofern kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder die Statuten solche vorsehen, ist eine Revisionsstelle zu bestellen. In diesem Falle muss die von der Revisionsstelle überprüfte Jahresrechnung bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung eingereicht werden. |
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Im Falle von Verlusten oder Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vermögen des Treuunternehmens reg. für deren Bezahlung.
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Das Mindestkapital für die Errichtung eines Treuunternehmens reg. beträgt CHF 30'000. |