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Die Stiftung zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.
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Weder die Zuwidmung von Vermögen an die Stiftung noch die Verteilung an die Begünstigten oder der erzielte Gewinn unterliegen einer weiteren Besteuerung.
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Das oberste Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat, welcher auch die Geschäftsführung wahrnimmt.
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Der Stifter kann ein oder mehrere weitere Organe, z.B. Protektoren, Kollatoren und eine Revisionsstelle vorsehen. |
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Durch die Schaffung vorbehaltener Stifterrechte kann sich eine natürliche Person als Stifter über den Stiftungsakt hinaus das Recht zum Widerruf der Stiftung und Änderung der Stiftungsdokumente sichern.
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Wenn die Stiftung kommerzielle Zwecke verfolgt, muss eine Jahresrechnung erstellt, von der Revisionsstelle überprüft und bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung eingereicht werden.
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Das Mindestkapital für die Errichtung einer Stiftung beträgt CHF 30'000. |