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Die Anstalt kann gemäss den spezifischen Bedürfnissen im Einzelfall organisiert werden. Als Instrument zur Verfolgung kommerzieller Zwecke oder für die Vermögenshaltung kann sie entweder ähnlich einer Aktiengesellschaft oder im Anklang an eine Stiftung ausgestaltet werden.
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Die Anstalt zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.
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Die Ausschüttungen an die Begünstigen ebenso wie die erzielten Gewinne unterliegen keiner weiteren Besteuerung.
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Oberstes Organ der Anstalt ist der Gründer bzw. Inhaber der Gründerrechte. Die Gründerrechte sind übertragbar. |
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Die Begünstigtenrechte können anderen Personen als dem Inhaber der Gründerrechte zugeordnet werden. |
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Die Geschäftsführung wird von den Mitgliedern des Verwaltungsrates wahrgenommen. |
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Sofern kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder die Statuten solche vorsehen, ist eine Revisionsstelle zu bestellen. In diesem Falle muss die von der Revisionsstelle überprüfte Jahresrechnung bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung eingereicht werden. |
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Im Falle von Verlusten oder Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Anstaltsvermögen für deren Bezahlung.
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Das Mindestkapital für die Errichtung einer Anstalt beträgt CHF 30'000. |