|
|
Folgende Kosten und Gebühren sind mit der Errichtung und Verwaltung einer liechtensteinischen Gesellschaft oder eines Trusts normalerweise verbunden:
|
Für die Errichtung einer Gesellschaft / eines Trusts zwischen CHF 5’000 und 6’000; |
|
An Gerichtsgebühren fallen anlässlich der Gründung abhängig von der Form der Gesellschaft Kosten in Höhe von ca. CHF 600 – 1’300 an; |
|
Für den in Liechtenstein ansässigen Verwaltungsrat/Treuhänder der Gesellschaft/des Trusts ein jährlicher Pauschalbetrag zwischen CHF 5’000 und 6’000; |
|
Für die Funktion eines gesetzlichen Repräsentanten mit dem Auftrag Zustellungen in Vertretung der Gesellschaft anzunehmen ein jährlicher Pauschalbetrag zwischen CHF 500 und 600; |
|
Barauslagen. |
Während die Gebühren für den Verwaltungsrat und gesetzlichen Repräsentanten im Vorhinein zur Zahlung fällig sind und die Übernahme der entsprechenden Position durch denselben oder die Gesellschaft abdeckt, sind weitergehende Leistungen durch den liechtensteinischen Verwaltungsrat und seine Mitarbeiter gemäss dem Zeitaufwand nach Stundensatz separat zu vergüten. Der übliche Stundensatz variiert zwischen CHF 100 für administrative Tätigkeit und CHF 500 für Management und Rechtsberatung und hängt von der Qualifikation der erbrachten Leistung, den betroffenen Vermögenswerten und der Vereinbarung der Parteien ab.
Alle Gebühren unterliegen 7.7% MWST und werden der Gesellschaft/dem Trust in Rechnung gestellt und können von deren Vermögen in Abzug gebracht werden.
|